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Technische Bildung

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Übergangskriterien

Für den Übertritt in die Studienstufe ist das Endjahreszeugnis im Jahrgang 11 entscheidend.

Darin darf in keinem Fach 0 Punkte stehen. Auch darf in nur einem Kernfach die Note schlechter sein als 4 Punkte. Im Ganzen dürfen in nur zwei Fächern weniger als 4 Punkte erreicht werden.


Ausgleichsmöglichkeiten:

Eine Noten, die kleiner als 4 Punkte ist, kann

  • entweder mit 1x mind. 10 Punkten
  • oder mit 2x mind. 7 Punkten

Zwei Noten, die kleiner als 4 Punkte sind, können

  • entweder mit 2x mind. 10 Punkten
  • oder mit 1x mind. 10 Punkte und 2x mind. 7 Punkte
  • oder mit 4x mind. 7 Punkte

ausgeglichen werden.