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Abschlüsse

Neben dem ESA, dem ESA plus und dem MSA können die Schülerinnen und Schüler  bei entsprechenden Leistungen auch das Abitur ablegen.

Die Termine der einzelenen Prüfungen sind hier zu finden:

http://www.hamburg.de/bsb/zentrale-pruefungen/4027274/artikel-pruefungstermine/

Regelungen für das Schuljahr 2020/21:

ESA:
... wird in diesem Schuljahr aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen mit der Aussetzung des Präsenzunterrichts nach dem Vorbild der Länder Bayern, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen auf die Abschlussprüfungen für den Ersten allgemeinbilden-den Schulabschluss vollständig verzichtet. Die Schülerinnen und Schüler erhalten dennoch wie in den anderen Bundesländern auch ein vollwertiges Abschlusszeugnis und somit einen vollwertigen Schulabschluss, der mit den Vorgaben der Kultusministerkonferenz konform ist. Dazu wird die Jahresnote der einzelnen Fächer, mit der das Erreichen des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses festgestellt wird, ausschließlich aufgrund der im laufenden Schuljahr erbrachten Unterrichtsleistungen gebildet. (Brief des Amtsleites vom 08.01.2021)

MSA:
Da mit den Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss auch Übergangsberechtigungen z. B. in die gymnasiale Oberstufe erworben werden und auch in anderen Bundesländern wie Bayern, Sachsen oder NordrheinWestfalen weiterhin Abschlussprüfungen geplant sind, soll an der Durchführung der Abschlussprüfungen grundsätzlich festgehalten werden.
Um jedoch für die Schülerinnen und Schüler eine angemessene Vorbereitung auf diese Prüfungen zu ermöglichen, wird die Anzahl der vorgesehenen Prüfungen halbiert. Jede Schülerin bzw. jeder Schüler absolviert in diesem Schuljahr daher nur drei statt sechs Prüfungen für den Mittleren Schulabschluss. Von diesen drei Prüfungen werden zwei als zentrale schriftliche Prüfungen und eine als mündliche Prüfung durchgeführt. Die Prüflinge können wählen, in welchen Fächern sie sich schriftlich und in welchem Fach sie sich mündlich prüfen lassen unter der Maßgabe, dass alle drei Fächer vertreten sind.
Diese Maßnahme soll es zudem den Schulen und den Lehrkräften ermöglichen, den normaler-weise erforderlichen, erheblichen Zeitaufwand für die Durchführung der Prüfungen zu nutzen, um stattdessen die Schülerinnen und Schüler zu unterrichten und Lernrückstände aufzuholen.
Jede einzelne Prüfung behält ihr in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (§ 24 APO-GrundStGy) vorgesehenes Gewicht und geht wie bisher mit 20% in die Jahresnote ein. Da jedoch in jedem Fach eine Prüfung entfällt, setzt sich in diesem Schuljahr die Zeugnisnote im je-weiligen Fach zu 80 % aus der laufenden Unterrichtsarbeit und zu 20 % aus dem Ergebnis der schriftlichen bzw. mündlichen Prüfung zusammen.
Um den besonderen Unterrichtsbedingungen und den Möglichkeiten der Vorbereitung auf die Prüfungen für die Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden, werden die Schulen gebeten, zwei weitere Maßnahmen umzusetzen: Zum einen wird die Bearbeitungszeit in den schriftlichen Prüfungen jeweils um 30 Minuten verlängert, um fehlende Übungszeit, die dem Sichern und Ver-tiefen des Unterrichtsstoffes dient, auszugleichen. Zum anderen werden die Lehrkräfte gebeten, in der Korrektur der schriftlichen Arbeiten die Durchführung des eigenen Unterrichts sowie die besonderen Bedingungen in der Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.(Brief des Amtsleiters vom 20.01.2021)


Jahrgang 10 - Modul und Praxisklassen

Mit diesem Link erfahren Sie mehr über die Struktur der zehnten Klassen an unserer Schule.

Stichwörter sind Modulklassen und Praxisklassen


Abschlüsse und Übergänge der Stadtteilschule